
Was bedeutet die Bonpflicht ab 01. Januar 2020?
Die Bonpflicht bzw. Kassenbonpflicht basiert auf einem bereits 2016 beschlossenen Gesetz zur Eindämmung von Steuerbetrug. Im Prinzip handelt es sich dabei um eine Belegausgabepflicht. Diese besagt, dass bei jedem Verkauf ein Beleg an den kaufenden Kunden / die kaufende Kundin ausgegeben werden muss. Auf diesem Weg will der Gesetzgeber sicherstellen, dass alle Verkäufe im Handel und Handwerk auch in den Kassen erfasst und folglich auch versteuert werden.
Für wen gilt die Bonpflicht? Sind Spätis betroffen?
Die Pflicht gilt insbesondere auch für Bäckereien, Kioskbetreiber, Gastwirte und Handwerker. Diese sehen sich dadurch mit einem erheblichen Mehraufwand konfrontiert und haben deshalb im wahrsten Sinne kein Bock darauf. Einige Spätis, die Kurzform für Spätkauf-Läden insbesondere in Berlin, fühlen sich diesem zusätzlichen Aufwand und der damit einhergehenden Zettelwirtschaft nicht gewachsen. Sie drohten bereits mit der Schließung, sollten Sie dazu verpflichtet sein. Ob dies tatsächlich geschieht, steht allerdings – im wahrsten Sinne des Wortes – auf einem anderen Blatt und wird sich vermutlich erst nach einiger praktischer Erfahrung sagen können lassen.
Umweltschutz VS Kassenbonpflicht
Der Grund für die Bonpflicht ist nachvollziehbar, entgehen dem Staat aufgrund von nicht registrierten Barverkäufen im Jahr doch circa zehn Milliarden Euro an Steuereinnahmen. Die Umsetzung des neuen Gesetzes führt jedoch auch gleichzeitig zu einer erhöhten Umweltbelastung in Form von ausgedruckten – und in der Regel nicht mitgenommenen – Kassenbons.
Apropos nicht „mitgenommen“: In Deutschland ist niemand verpflichtet, den ausgedruckten Kassenbon auch tatsächlich mitzunehmen. In einigen anderen europäischen Ländern sieht dies durchaus anders aus. Die Quittungen für die eigenen Einkäufe müssen in Österreich beispielsweise mitgenommen werden, da theoretisch die Finanzbehörden nach dem Verlassen eines Geschäftes den Kaufbeleg verlangen können.
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